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Fußballregelungen

Verfasst: So 19. Sep 2021, 13:49
von Jimy
Die neuen Fussballregel das von einer Mauer der Gegenspieler einen Abstand von einen Meter zu halten hat scheint sich noch nicht überall rumgesprochen zu haben. Schon erstaunlich das so etwas so wenig kommuniziert wird. Und Leute die es wissen müssten noch nie etwas von gehört haben.
Da wurde jetzt das Ausgleichtor in Bremen aberkannt weil ein Bremer Spieler zu nah an der Mauer stand und bei MDR wurde erstaunt geschaut was der Schiedsrichter für Lienen neben der Mauer gezogen hatte.

Auf jeden fall ist das mal eine sinnvolle Regeländerung damit das ständige Gezerre an der Mauer aufhört

Re: Fußballregelungen

Verfasst: Fr 29. Okt 2021, 17:53
von stiles
Das sind die neuen Beschlüsse des DFB zum Fussball in Liga 3:

"Eigenkapital: Ab der Saison 2023/24 wird negatives Eigenkapital bei den Vereinen sanktioniert. Dann muss das Eigenkapital jährlich um mindestens fünf Prozent gesteigert werden. Bei Absteigern aus der 2. Bundesliga darf es sich nicht weiter verschlechtern, Klubs mit positivem Eigenkapital müssen dieses erhalten. Bei Verstößen können Punktabzüge bis zu drei Punkten verhängt werden - und zwar sofort, nicht erst wie bisher nach drei Jahren.

Financial Fair Play: Die Grundsätze des Financial Fair Play werden in das Zulassungsverfahren zur 3. Liga integriert. Ein positives Saisonergebnis sowie eine möglichst präzise Finanzplanung werden dann nicht nur durch Zahlungen aus einem Geldtopf belohnt, schlechte Ergebnisse können auch mit Geldstrafen sanktioniert werden.

Zuschauerkapazität der Stadien: Bereits ab der kommenden Saison 2022/23 wird die Mindestkapazität von 10.001 auf 5001 abgesenkt. Unangetastet bleiben die Mindestanzahl an Sitzplätzen (2000) und das vorgeschriebene Kontingent für Gäste. Auch bei einer Kapazität von weniger als 10.000 Zuschauern müssen mindestens 1000 Karten für die Auswärtsfans zur Verfügung stehen. Bei einer höheren Stadionkapazität sind mindestens zehn Prozent des Gesamtkontingents für Publikum des Gastvereins vorzuhalten.

Rasenheizung: Ein weiteres Reizthema der vergangenen Jahre. Zwar können Aufsteiger aus der Regionalliga weiterhin für ihr erstes Drittligajahr eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen dann aber ein Ausweichstadion mit Rasenheizung oder Überdachung im Winter verbindlich nutzen. Wird so ein frostfestes Ausweichstadion nicht organisiert, gibt es für den betreffenden Klub 25 Prozent weniger Erlöse aus dem zentralen Topf der TV-Gelder. Auch diese Regelung gilt bereits ab kommender Saison.

Fans: Alle 20 Drittligisten müssen dreimal pro Saison einen offenen Fandialog veranstalten. Außerdem muss jeweils ein hauptamtlicher Fanbeauftragter in Vollzeit angestellt sein.

Ausblick: Oliver Manthey, Vertreter der Fanorganisation "Unsere Kurve" und Mitglied der Tast Force sieht die Verpflichtung zum Fandialog und die Auflage zur Einstellung eines hauptamtlichen Fanbeauftragten als "Meilensteine" für die Interessen der Fans. Allerdings fordert er auch: "Die Überarbeitung des Financial Fair Play und die Änderungen bei den Zulassungskriterien sind sehr wichtige Schritte. Dennoch haben wir mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Task Force für eine einzige Liga zu kurz greift, um die großen Themen im Fußball anzugehen. Deshalb fordern wir eine verbands- und ligenübergreifende Task Force, die zeitgemäße Lösungen für strukturelle Probleme im Fußball erarbeitet."

Re: Fußballregelungen

Verfasst: Do 4. Nov 2021, 11:28
von stiles
Aha das ist keine Strafe, na dann eben weiter so ....

"DFB darf nach BGH-Urteil weiter Geldstrafen wegen störender Fans verhängen
Stand: 04. November 2021, 09:08 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat die Klage des FC Carl Zeiss Jena zu Kollektivstrafen abgewiesen. Das bedeutet, dass der Deutsche Fußball-Bund weiterhin die Vereine beim Fehlverhalten ihrer Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen darf. Im Klartext: Die Strafe des DFB ist keine Strafe, sondern hat präventiven Charakter. FCC-Geschäftsführer Chris Förster ließ nach der Urteilsverkündung offen, ob es wert sei, das Bundesverfassungsgericht anzufragen."

Re: Fußballregelungen

Verfasst: Do 4. Nov 2021, 12:18
von HALMM
Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts zurückgewiesen.

Der Schiedsspruch verstößt nicht wegen einer Verletzung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Schuldgrundsatzes gegen den ordre public. Die "Geldstrafe", die gegen die Antragstellerin für das Verhalten ihrer Anhänger verhängt und vom Schiedsgericht bestätigt worden ist, stellt keine strafähnliche Sanktion dar, die diesem Grundsatz unterliegen könnte. Sie dient nicht der Ahndung und Sühne vorangegangenen Fehlverhaltens der Antragstellerin, sondern soll den künftigen ordnungsgemäßen Spielbetrieb sichern. Die Sanktion ist nicht verhängt worden, weil die Antragstellerin Vorgaben des Antragsgegners zu Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten hätte, sondern weil die von der Antragstellerin ergriffenen Maßnahmen nicht ausgereicht haben, um Ausschreitungen ihrer Anhänger zu verhindern. Die "Geldstrafe" soll die Antragstellerin dazu anhalten, zukünftig alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um mäßigend auf ihre Anhänger einzuwirken und so künftige Zuschauerausschreitungen zu verhindern. Sie soll die Antragstellerin dazu veranlassen, in ständiger Kommunikation mit und in Kontakt zu ihren Fans befriedend auf diese einzuwirken, situationsabhängig geeignete präventive Maßnahmen zu ergreifen und dadurch die von ihren Anhängern ausgehenden Gefahren für den Wettkampfbetrieb bestmöglich zu unterbinden.

Die Einordnung der "Geldstrafe" als präventive Maßnahme entspricht der Rechtsprechung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS), der das Ziel der verschuldensunabhängigen Haftung gleichfalls nicht in der Bestrafung des Vereins, sondern in der Prävention und Abschreckung sieht.

Der Schiedsspruch verstößt auch nicht wegen einer eklatanten Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit oder wegen einer Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes gegen den ordre public.

Re: Fußballregelungen

Verfasst: Do 4. Nov 2021, 15:50
von stiles
Die Urteilsbegründung ist ein Witz und beinhaltet auf dem ersten Blick mehrere (mindestens 2) Widersprüche, arme Gerichtsbarkeit. Es würde hier den Rahmen sprengen diese ausführlich zu erläutern.

Re: Fußballregelungen

Verfasst: Sa 8. Okt 2022, 19:14
von Jimy
Ein neuer Anlauf aus dem Osten die ungerechten Aufstiegsregeln in Liga 3.wo der Meister der Regionalliga Ost nur alle 3 Jahre direkt aufsteigen darf gekickt werden soll.
Die Chance das dies klappt ist realistisch betrachtet wohl eher gering.

https://www.mdr.de/sport/fussball_rl/os ... n-100.html


Zukünft soll bei Elfmetern zwingend der Elfer wiederholt werden wenn Torhüter sich zu früh bewegt. Es gibt zukünftig keinen Ermessungsspielraum mehr für Schiedsrichter bei Spielen mit Video-Schiedsrichter. Ich finde die Regelung nicht gut. Wenn schon dann sollte auch das Abbremsen des Schützen vor den Elfer bestraft werden sowie jedes zu frühe Einlaufen von Spielern, Nur den Torwart hart zu bestrafen find ich nicht gut.

https://www.br.de/nachrichten/sport/dfb ... er,TIijmCD