Die Fanclub-Satzung
   Satzung des HFC-Fanclubs "Die Web-H@llunken"   

 
§ 1 Name und Sitz

Der am 01.06.2001 gegründete HFC-Fanclub führt den Namen "Die Web-H@llunken" und ist nicht im Vereinsregister eingetragen. Sitz und Postanschrift des Fanclubs ist der Hauptwohnsitz des Präsidenten.

 
 
§ 2 Zweck

Der Fanclub ist ein Zusammenschluss von Internetusern und gleichgesinnten Freunden und Mitgliedern des Halleschen FCs zum Zwecke der tatkräftigen Unterstützung des Vereins und der Mannschaften, sowie der Durchführung und Gestaltung eines eigenen Vereinslebens.

 
 
§ 3 Neutralität

Innerhalb des Fanclubs ist keinerlei militärische, militärähnliche und parteipolitische Betätigung gestattet. Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen und wahrt die Gesetze und Verordnungen des öffentlichen und privaten Rechts in der Bundesrepublik Deutschland. Verstöße haben unmittelbar den Ausschluss zur Folge.

 
 
§ 4 Mitgliedschaft

Aufnahmegesuche sind an das Präsidium zu richten. Für die Aufnahme eines Neumitgliedes ist die einfache Mehrheit (50 % plus eine Stimme) der stimmberechtigten Fanclubmitglieder erforderlich. Jedes Neumitglied hat seine Eintrittsgebühr in Höhe von 10,- Euro, sowie seine Mitgliedsbeiträge für die ersten drei Monate im Voraus, binnen eines Monats nach Eintritt, zu begleichen. Solange ein Neumitglied seiner Zahlung nicht nachkommt, ist er für Abstimmungen nicht stimmberechtigt. Mit dem Eintritt in den Fanclub sollte das Neumitglied auch eine Mitgliedschaft beim Halleschen FC anstreben.
Sollte das Neumitglied der Erbringung seiner Eintrittsgebühr nicht nachkommen ist seine Mitgliedschaft im Fanclub als nichtig anzusehen.
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch den freiwilligen Austritt, der jederzeit zum Ende des Monats möglich ist,
b) durch die Auflösung des Fanclubs,
c) durch den Ausschluß aus dem Fanclub.
d) durch Tod des Mitgliedes
Ausgeschlossen werden können Mitglieder, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD verstoßen oder sich Vereins schädigend gegenüber dem Halleschen FC oder dem Fanclub "Die Web-H@llunken" verhalten. Für den Ausschluss von Mitgliedern benötigt man die einfache Mehrheit (50 % plus eine Stimme) der stimmberechtigten Fanclubmitglieder.

 
 
§ 5 Ehrenmitgliedschaft

Der Fanclub gestattet Personen, die sich für den Halleschen FC oder den Fanclub "Die Web-H@llunken" besonders verdient gemacht haben, eine Ehrenmitgliedschaft.

 
 
§ 6 Mitgliedsbeitrag

Die Vereinsmittel bestehen aus den Mitgliedsbeiträgen. Für alle Fanclubmitglieder beträgt der Mitgliedsbeitrag 2,00 € monatlich.
Der Mitgliedsbeitrag ist Bringepflicht und ist bis zum Monatsende bzw. zu den Mitgliederversammlungen an den Kassenwart des Fanclubs zu entrichten. Kommt ein Mitglied seiner Beitragszahlung nicht nach wird zur darauf folgenden Mitgliederversammlung über seinen Fanclubausschluss abgestimmt. Der Ausschluss, einfache Mehrheit (50 % plus eine Stimme) der stimmberechtigten Fanclubmitglieder, eines Mitgliedes wird durch das Präsidium bekannt gegeben. Eine Rückkehr in den Fanclub ist nur über einen Neueintritt möglich.

 
 
§ 7 Fanclubkasse

Alle Einnahmen und Ausgaben werden über die Fanclubkasse, welche der Kassenwart führt, abgerechnet. Alle dortigen Ein- und Auszahlungen, mit Ausnahme der monatlich einzuzahlenden Mitgliederbeiträge, müssen durch Rechnungen, Quittungen oder sonstiger Zahlungsbeweise im Kassenbuch belegt werden. Der aktuelle Kassenbestand ist den Mitgliedern durch den Kassenwart auf den Mitgliederversammlungen mitzuteilen.

 
 
§ 8 Organe des Vereines

Das Präsidium ist das einzige Organ des Fanclubs. Es besteht aus drei Mitgliedern. Die Verteilung der Aufgaben regelt das Präsidium selbst. Die Mitglieder des Präsidiums stehen im regelmäßigen Kontakt zueinander.

 
 
§ 9 ordentliche Mitgliederversammlung

Der Fanclub trifft sich aller drei Monate zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung, dem Webh@llunkentreffen, welches soweit nicht anders verkündet, an einem Freitag stattfindet.

 
 
§ 10 außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliedersammlung kann jederzeit vom Präsidium einberufen werden, wenn Tatsachen oder Handlungen vorliegen, die gegen die Satzung des Fanclubs verstoßen, der Fanclub in seinem Fortbestand gefährdet ist, personelle Veränderungen im Vorstand erforderlich sind oder über einen Mitgliederausschluss entschieden werden muss.

 
 
§ 11 Satzungsänderung

Für die Änderung der Fanclubsatzung ist die einfache Mehrheit (50 % plus eine Stimme) der stimmberechtigten Fanclubmitglieder erforderlich. Stimmberechtigten Mitgliedern, die Aufgrund von Verhinderung nicht an diesen Versammlungen teilnehmen können, wird die Möglichkeit eingeräumt, sich im internen Forum über getroffene Entscheidungen, Entscheidungsvorschläge oder auch Satzungsänderung zu informieren und gegebenenfalls dort ihre Stimme abzugeben.

 
 
§ 12 Veröffentlichungen

Diskussionen, Anregungen und offizielle Mitteilungen und Einladungen für den Fanclub und deren Mitglieder erfolgen über die Homepage des Fanclubs (www.webhallunken.de) oder über die von den Mitgliedern angegebenen Email Adressen.

 
 
§ 13 Fanclubhomepage

Die Homepage des Fanclubs wird aus der Fanclubkasse finanziert.

 
 
§ 14 Fanclubfahrten / Veranstaltungen

Die Teilnahme an Fanclubfahrten und Fanclubveranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Es besteht keinerlei Versicherungsschutz für Fanclubmitglieder und der Fanclub ist auch nicht haftbar für eventuell begangene Handlungen und Straftaten seiner Mitglieder.

 
 
§ 15 Fanclubauflösung

Bei der Auflösung des Fanclubs, hierzu ist die einfache Mehrheit (50 % plus eine Stimme) der stimmberechtigten Fanclubmitglieder notwendig, kommt das gesamte Fanclubvermögen der HFC Nachwuchsabteilung zugute.

 
 

Halle, den 20.03.2009